Durch den unkontrollierten Abbrand von Materialien entstehen bei ausnahmslos jedem Brand sehr große Mengen Rauch und giftige Gase. Diese „Abfallprodukte" eines Schadensfeuers haben vielfältige negative Auswirkungen. Betroffene Gebäudeteile füllen sich schnell mit Qualm. Dieses Schadensszenario wirkt einigen fundamentalen Schutzzielen des Brandschutzes erheblich entgegen.
Die aktive und passive Rettung und die Evakuierung von Menschen sowie wirksame Löscharbeiten werden massiv beeinträchtigt. Deshalb muss es Ziel sein, den Rauch so effektiv und schnell wie möglich aus den Gebäuden abzuführen oder ihn zumindest auf einen überschaubaren Bereich einzugrenzen. Die einzige Möglichkeit, Brandrauch aus Gebäuden abzuführen, ist, diesen entweder maschinell, also mit Ventilatoren abzusaugen, oder, was viel einfacher ist, ihn über vorhandene Gebäudeöffnungen ins Freie abzuführen. Für diese „natürliche" Entrauchung spricht, dass entsprechende Gebäudeöffnungen ohnehin in Form von Fenstern und Türen vorhanden sind und gleichzeitig ein physikalischer Effekt genutzt werden kann. Die heißen Gase steigen auf und entwickeln eine hohe Strömungsdynamik, die genutzt werden kann.
Weltweit werden für das Öffnen der dafür genutzten Fenster, Klappen und Dachfenster elektrische Antriebe eingesetzt. Diese Öffneraggregate sind meist in 24 Volt DC ausgeführt, da somit auch eine einfache und kostengünstige Notstromversorgung im Brandfall sichergestellt werden kann. Wird nun eine solche Entrauchung realisiert, ist eine der wichtigsten Fragen die nach dem notwendigen Öffnungsquerschnitt. Denn nur, wenn ausreichende Flächen in der Gebäudehülle geschaffen werden, durch die Brandgase ins Feie entweichen können, funktioniert die „natürliche Entrauchung".
Die aktive und passive Rettung und die Evakuierung von Menschen sowie wirksame Löscharbeiten werden massiv beeinträchtigt. Deshalb muss es Ziel sein, den Rauch so effektiv und schnell wie möglich aus den Gebäuden abzuführen oder ihn zumindest auf einen überschaubaren Bereich einzugrenzen. Die einzige Möglichkeit, Brandrauch aus Gebäuden abzuführen, ist, diesen entweder maschinell, also mit Ventilatoren abzusaugen, oder, was viel einfacher ist, ihn über vorhandene Gebäudeöffnungen ins Freie abzuführen. Für diese „natürliche" Entrauchung spricht, dass entsprechende Gebäudeöffnungen ohnehin in Form von Fenstern und Türen vorhanden sind und gleichzeitig ein physikalischer Effekt genutzt werden kann. Die heißen Gase steigen auf und entwickeln eine hohe Strömungsdynamik, die genutzt werden kann.
Weltweit werden für das Öffnen der dafür genutzten Fenster, Klappen und Dachfenster elektrische Antriebe eingesetzt. Diese Öffneraggregate sind meist in 24 Volt DC ausgeführt, da somit auch eine einfache und kostengünstige Notstromversorgung im Brandfall sichergestellt werden kann. Wird nun eine solche Entrauchung realisiert, ist eine der wichtigsten Fragen die nach dem notwendigen Öffnungsquerschnitt. Denn nur, wenn ausreichende Flächen in der Gebäudehülle geschaffen werden, durch die Brandgase ins Feie entweichen können, funktioniert die „natürliche Entrauchung".
In der europäischen Fachwelt wird an dieser Stelle eine recht klare und sinnvolle Grenze gezogen. Deutschland hat sich beispielsweise sogar klar dafür entschieden, diese Grenze auch im Baurecht zu verankern. Bei einer Brandabschnittsfläche von bis zu 1.500 m² errechnen sich diese Querschnitte immer als prozentualer Anteil der Grundfläche. 1 % der Grundfläche, wenn der Brandrauch über das Dach, und 2 %, wenn der Brandrauch über die Fassade abgeführt wird. Weiter ist dabei wichtig, dass an diese Öffnungen - außer der geometrisch wirksamen Fläche - ausnahmslos keine weiteren Anforderungen gestellt werden.Vorhandene Fenster im oberen Drittel der Fassade und Dachfenster oder Lichtkuppeln, die im Brandfall von geeigneten Aggregaten geöffnet werden, erfüllen diese Anforderungen optimal. Optimalerweise wird die Auslösung einer solchen Anlage durch Rauchmelder automatisch sichergestellt. Explizit dazu gibt es gesetzliche Regeln zur Entrauchung von Treppenräumen, denn diese sind Fluchtweg Nr. 1 und bedürfen einer gesonderten Betrachtung! Auch hier bedient sich der Gesetzgeber der Regelung in Abhängigkeit der Grundfläche eines Treppenraums. Die Forderung ist wie folgt definiert: 5 % der Grundfläche aber mindestens 1 m².
Geeignete Aggregate für diese Entrauchungsöffnungen erfüllen meist die Anforderungen, wie sie beispielsweise in der DIN V 18232 Teil 8 beschrieben sind. Dauerfestigkeit und Wärmebeständigkeit stehen dabei im Vordergrund.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass diese Entrauchungsöffnungen die Anforderungen an ein NRWG nach DIN EN 12101 Teil 2 erfüllen müssen. Diese europäisch harmonisierte Norm definiert ausschließlich die Anforderungen an ein Bauprodukt und nicht die Regelungen für deren Einsatz. Die Festlegung für den notwendigen Einsatz solcher NRWGs ist eine Aufgabe des Gesetzgebers. Nur dort, wo beispielsweise die Grundfläche des zu entrauchenden Abschnitts größer als 1.500 m² ist, fordert in Deutschland das Baurecht über Verordnungen deren Einsatz. Diese Regelung ist aus mehreren Gründen absolut sinnvoll und vom Gesetzgeber auch so gewollt. Die Prüfung eines NRWGs ist aufwendig und die Ergebnisse schränken deren Einsatz auf die Kombination von Entrauchungsöffnung und Öffneraggregat ein. So gibt es keine Möglichkeit, Fensterprofile frei zu wählen und mit geeigneten Aggregaten zu kombinieren. Außerdem ist in der Produktenorm EN 12101 Teil 2 klar der Anwendungsbereich geregelt. Die NRWGs sollen einen raucharmen Bereich in einem als einstöckig betrachteten Gebäudeabschnitt schaffen. Die Höhe dieser raucharmen Schicht ist in Deutschland in der DIN 18232 Teil 2 auf min. 2,5 m festgelegt. Dass diese Anforderung bei einem Treppenhaus gar nicht funktionieren kann, dürfte jedem klar sein. Leider wird diese Forderung sogar manchmal diskutiert: ein NRWG in einem Treppenhaus als Entrauchungsöffnung. Aber klar ist: Ein NRWG ist weder für das Treppenhaus vorgesehen noch kann es dort die nach der Norm vorgesehene raucharme Schicht bilden. Vorhandene Fassaden- oder Dachöffnungen in der Gebäudehülle als Entrauchungsöffnungen zu verwenden, ist absolut gesetzeskonform.
Simon Protec bietet beide Lösungen an: 1. geprüfte Öffneraggregate, die mindestens einen Nachweis der Dauer- und Wärmebeständigkeit haben und für die Treppenhausentrauchung und die Entrauchung von Gebäudeteilen bis 1.500 m² eine optimale Lösung darstellen; 2. NRWGs als komplette Entrauchungseinheit für die Rauchableitung aus Gebäudeabschnitten größer 1.500 m².
Wir legen großen Wert auf eine kundenorientierte Beratung zu den Anforderungen an die Produkte und auf die sinnvolle Trennung dieser beiden Anwendungsbereiche. Denn das ermöglicht unseren Kunden die für ihre Anwendung optimierte Lösung zu wählen.Gib deinen Text hier ein ...